TIXSEVEN / RECHTLICHES
AGB-Entwurf
Entwurf · Stand 2. Oktober 2026. Die Betreiberzuordnung und aktuellen Kontaktdaten werden noch bestätigt. Ticketverkauf, Registrierung und Zahlungsabwicklung sind auf dieser Website noch nicht aktiviert.
Dieser Arbeitsentwurf beschreibt das geplante Angebot. Er ist derzeit keine Grundlage für einen Ticketkauf oder ein kostenpflichtiges Paket. Vertragsabschluss, Rückabwicklung, Datenschutzrollen und die Verbraucher-Widerrufsbelehrung für Veranstalterverträge müssen vor Verkaufsstart abschließend geprüft und umgesetzt werden.
1. Angebot und Vertragsparteien
TixSeven stellt technische Dienste für Ticketangebote, Bestellungen und Einlasskontrollen bereit. Der im konkreten Angebot benannte Veranstalter ist Vertragspartner für Durchführung und Besuch der Veranstaltung. TixSeven ist Vertragspartner für seine ausdrücklich bestellten Plattformleistungen. Veranstalter können gewerblich, privat, als Verein oder für Schulprojekte handeln. Der jeweilige Status wird vor der Bestellung klar ausgewiesen. TixSeven wird nicht allein durch die technische Abwicklung selbst zum Veranstalter.
2. Für Veranstalter: Einrichtung und Verantwortung
Veranstalter müssen richtige Veranstaltungs-, Kontakt-, Preis- und Steuerangaben hinterlegen, über die erforderlichen Rechte an Bildern und Texten verfügen sowie tatsächliche Kapazitäten, Zutrittsbedingungen und Altersgrenzen festlegen. Sie sind für Durchführung, Sicherheit und erforderliche Genehmigungen verantwortlich. Für schulische oder gemeinschaftliche Veranstaltungen wird eine vertretungsberechtigte, volljährige Person als Vertragspartner benannt; die Zugehörigkeit zu einer Schulklasse allein begründet keine Vertretungsmacht.
3. Für Käufer: Bestellung und Vertragsschluss
Das Veranstaltungsangebot ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Vor einer zahlungspflichtigen Bestellung werden Veranstalter, Termin, Ticketart, Menge, Gesamtpreis und anwendbare Bedingungen angezeigt. Die Bestätigung der kostenpflichtigen Bestellung stellt das Angebot des Käufers dar. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrücklich als Annahme gekennzeichnete Bestätigung oder Ticketausgabe. Eine reine Eingangsbestätigung, Warteschlangenposition oder zeitlich begrenzte Reservierung ist keine Annahme. Zahlungspflichtige Tickets werden erst nach bestätigter Zahlung ausgegeben.
4. Preise, Gebühren und Zahlungen
Es gilt der vor Abschluss ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich anwendbarer Steuern und sämtlicher obligatorischer Entgelte. Ob der Veranstalter Ticketing-Gebühren übernimmt oder im Ticketpreis berücksichtigt, wird im Angebot transparent dargestellt. Gebühren werden nicht erst nach der verbindlichen Bestellung hinzugefügt. Die Website zeigt derzeit unverbindliche Tarifentwürfe. Im späteren Betrieb erfolgt die Zahlungsabwicklung über den im Bestellprozess benannten Zahlungsdienstleister. Zahlungsdaten werden nicht über frei zugängliche Formularfelder an TixSeven übermittelt.
5. Tickets, Wallet und Einlass
Ein Ticket gilt nur für die darauf bezeichnete Veranstaltung, Ticketart und gegebenenfalls den bezeichneten Inhaber. QR-Codes sind vertraulich zu behandeln. Das Kopieren eines Tickets schafft keinen zusätzlichen Zutrittsanspruch. Für dieselbe Berechtigung kann der gültige QR-Code grundsätzlich nur einmal für den Einlass bestätigt werden. Bei Missbrauch, technischen Konflikten oder verlorenem Zugang prüft der Veranstalter den Nachweis und stellt bei bestehender Berechtigung eine geeignete Lösung bereit. Ein erfolgreicher Scan garantiert keinen Zutritt entgegen rechtmäßig ausgewiesenen Einlassbedingungen. Wallet-Pässe stehen erst nach technischer Aktivierung zur Verfügung und ersetzen keine zusätzliche Eintrittsberechtigung.
6. Vorverkauf, Kontingente und Warteraum
Verkaufsphasen, Einladungsvoraussetzungen, Zugangskennungen und Käuferlimits werden im Angebot genannt. Ein Warteraum begrenzt den gleichzeitigen Zugriff; seine Position verspricht kein verfügbares Ticket. Die Zulassung zum Bestellprozess kann zeitlich befristet sein. Schutzmechanismen dürfen nicht durch gefälschte Identitäten, automatisierte Massenanfragen oder Weitergabe personenbezogener Zulassungen umgangen werden. Bei strittigen Sperren muss eine Kontaktmöglichkeit zur Prüfung bestehen.
7. Absage, Verlegung und Erstattung
Ansprüche bei Absage, wesentlicher Änderung oder Verlegung richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und dem Veranstaltungsvertrag. Der Veranstalter ist der Ansprechpartner für die Veranstaltungsleistung; TixSeven unterstützt die technische Abwicklung. Verlegungen schließen gesetzliche Erstattungs- oder Rücktrittsrechte nicht pauschal aus. Welche Beträge einschließlich Gebühren erstattet werden, wird nach dem konkreten Anspruch geprüft. Eine allgemeine Klausel, nach der sämtliche Servicegebühren in jedem Fall einbehalten werden, gilt nicht. Ausgezahlte Einnahmen entbinden den Veranstalter nicht von berechtigten Erstattungsansprüchen.
8. Widerruf und Verbraucherrechte
Bei Verträgen mit Unternehmern über Freizeitveranstaltungen für einen konkreten Termin oder Zeitraum besteht regelmäßig die Ausnahme nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Sie gilt nicht pauschal für jede TixSeven-Leistung. Insbesondere entgeltliche Plattformverträge und Credit-Pakete privater Veranstalter benötigen eine eigenständige Prüfung des Verbraucherstatus und gegebenenfalls eine Widerrufsbelehrung. Die Ausnahme für Veranstaltungstickets wird nicht auf solche Pakete übertragen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Gesetzliche Grundlage.
9. Veranstalterpakete und Ticket-Credits
Credits sind ein Kontingent für ausdrücklich bezeichnete Ticketing-Leistungen, keine Eintrittskarten und kein frei übertragbares Zahlungsmittel. Vor einem Kauf werden Preis, Umfang, Verbrauchsregeln, Laufzeit, Restguthabenbehandlung, Erstattung und mögliche Übertragung dargestellt. Der vorgesehene Kontingentrabatt betrifft ausschließlich die feste Ticketgebühr; der prozentuale Gebührenanteil bleibt bestehen. Es findet keine automatische Verlängerung oder Nachbuchung ohne Vereinbarung statt. Solange diese Konditionen nicht abschließend festgelegt sind, werden keine Credit-Pakete verkauft.
10. Veranstalterauszahlungen und Rückabwicklung
Auszahlungszeitpunkte, Zahlungsgebühren, Erstattungen, Rücklastschriften und gegebenenfalls Reserven werden im Veranstaltervertrag und in der Zahlungsdienstleister-Konfiguration transparent vereinbart. Ein bestimmtes Auszahlungsdatum wird ohne entsprechende Vereinbarung nicht zugesagt. Notwendige Verifizierung und anwendbare Bedingungen des Zahlungsdienstleisters bleiben erforderlich.
11. Datenschutz und Kommunikation
Notwendige Nachrichten zur Bestellung oder Veranstaltung sind von Marketing getrennt. Die Weitergabe von Käuferdaten und die Rollen von Veranstalter und Plattform werden in den Datenschutzhinweisen und gegebenenfalls in einer gesonderten Vereinbarung beschrieben. Ein Veranstalter darf Käuferdaten nicht allein wegen des Ticketkaufs beliebig für Werbung verwenden. TixSeven löscht nicht automatisch sämtliche Nachweise unmittelbar nach Veranstaltungsende; tatsächliche Lösch- und Aufbewahrungsfristen werden separat festgelegt.
12. Haftung, Änderungen und Schlussbestimmungen
Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie gesetzlich zwingende Haftung wird keine Haftungsbegrenzung vereinbart. Eine eventuell erforderliche differenzierte Regelung für leichte Fahrlässigkeit wird rechtlich geprüft. Gesetzliche Ansprüche wegen Leistungsstörungen bleiben bestehen. Neue Bedingungen wirken nicht rückwirkend auf abgeschlossene Bestellungen. Ein ausschließlicher Gerichtsstand oder Verlust zwingender Rechte wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart. Unwirksame Klauseln werden nach den gesetzlichen Regeln behandelt.